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Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gab es in 2009 ca. 246.000 Vertreter im Versicherungsbereich.
Diese teilten sich wie folgt auf:

172.611 gebundene Versicherungsvermittler
sind meistens angestellte Versicherungsvertreter, die ausschließlich für ein Unternehmen arbeiten. Sie stellen die häufigste Form der Vertreterschaft dar, haben einen persönlichen engen Kontakt zur Kundschaft, können aber nur aus einer begrenzten Produktpalette ihres Unternehmens auswählen.

32.484 Versicherungsvertreter mit Gewerbeerlaubnis
sind z.B. Handelsvertreter (§84 HGB), die zwar nicht im Angestelltenverhältnis arbeiten, aber ausschließlich für ein Unternehmen arbeiten (z.B. HUK, Allianz, Bankenvertreter, etc.); außerdem auch Mehrfachagenten, die vertraglich an mehrere Gesellschaften gebunden sind (oftmals 3-Letter-Unternehmen, z.B. AWD, OVB, etc.) und die eine etwas größere Produktpalette bieten.

38.883 Versicherungsmakler (§93 HGB/ §34d GewO)
sind Beauftragte ihrer Kunden und von Versicherungsunternehmen unabhängig, stehen vertragsrechtlich also auf der Seite des Kunden. Service und Beratung sind in aller Regel kostenlos. Vergütungen beziehen Finanz- u. Versicherungsmakler aus Abschluss- und/oder Bestandspflegecourtagen. Qualifikationen und praktische Erfahrungen sind für die Eintragung im IHK-Register gesetzlich zwingend erforderlich, ebenso der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da der Versicherungsmakler für Schäden haftet, die dem Kunden entstehen. Es gelten die strengen Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (VVR).

165 Versicherungsberater (§34e GewO)
beraten unabhängig von einem konkreten Abschluss gegen Honorar (meist Stundensätze) und dürfen nicht vermittelnd tätig sein. Serviceleistungen und laufende Betreuung, sind regelmäßig Gegenstand zusätzlicher (laufender) Vergütungsvereinbarungen. Die erforderlichen Voraussetzungen entsprechen denen der Versicherungsmakler, ebenso gelten die strengen Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (VVR).

2.465 Produktakzessorische Vermittler
sind Unternehmen, die meist eine Versicherungssparte als Nebenprodukt verkaufen, z.B. Reisebüros, Autohäuser, etc. Qualifikationen und die Eintragung im IHK-Register sind nicht erforderlich.

Daneben gibt es auch eine Menge anderer Beratungsstellen:

Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen sind per Gesetz dazu verpflichtet, einen Großteil ihrer Einnahmen selbst zu erwirtschaften (sonst entfallen die Zuschüsse). Nicht selten liegen Beratungshonorare in gleicher Größenordnung wie bei Honorarberatern (ca. 100 €/Stunde). Qualifikationen sind gesetzlich nicht erforderlich. Die Haftung entspricht nicht den strengen Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (VVR).

Verbrauchermagazine (aller Medien)
Hier handelt der Kunde „auf eigene Gefahr“. Die Ermittlung des persönlichen Bedarfs liegt immer in eigener Verantwortung. Testergebnisse bezeichnen Fachleuten regelmäßig als „legendär“ Qualifikationen sind gesetzlich nicht erforderlich. Die Haftung entspricht nicht den strengen Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (VVR)

Direktversicherer
Vergleichbares gilt bei Direktversicherern. Endkunden müssen eigenverantwortlich ihren Bedarf selbst ermitteln, sowie eigenständig die Qualität der Produkte einschätzen. Im Schadenfall ist naturgemäß der Versicherer Ansprechpartner, der letztlich auch die Leistung erbringen soll. Entgegen vielfacher Behauptungen, lösen Vertragsabschlüsse natürlich auch Vergütungen aus! Die Vermittlerrichtlinie (VVR) gilt nur beschränkt.

Fazit:
Unabhängige und kompetente Beratung von ausgebildeten Fachleuten gibt es nur von Versicherungsberatern nach §34e GewO oder freien Maklern §34d GewO, die dem Kunden gegenüber auch für Fehlberatungen haften!