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26.05.2026 · 9 Min. Lesezeit

Immobilienkauf Schritt für Schritt: Der vollständige Ablauf bis zur Grundbuchumschreibung

Alle Stationen beim Immobilienkauf erklärt – von Eigenkapital und Banktermin über den Notartermin bis zur Grundbuchumschreibung. Mit Checkliste und typischen Fehlerquellen.

Norbert Wolf

Von dem Autor

Norbert Wolf

9 Min. Lesezeit

Immobilienkauf Schritt für Schritt: Der vollständige Ablauf bis zur Grundbuchumschreibung

Ein Hauskauf ist für die meisten Menschen die bedeutendste finanzielle Entscheidung ihres Lebens, und gleichzeitig eine, die sie nur ein- oder zweimal treffen. Dieser Leitfaden erklärt den vollständigen Ablauf: von der ersten Kosteneinschätzung über den Banktermin und den Notarvertrag bis zur Grundbuchumschreibung. Mit einem Hinweis vorweg: Die Reihenfolge der Schritte ist nicht beliebig. Wer sie verändert, riskiert teure Fehler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Immobilienkauf läuft in neun klar voneinander abgrenzbaren Schritten ab.
  • Der Notartermin ist der entscheidende Wendepunkt: Nach der Unterschrift gibt es kein Widerrufsrecht mehr.
  • Die Finanzierung muss vor dem Notartermin geklärt sein — mindestens als Finanzierungsbestätigung, idealerweise als unterschriebener Darlehensvertrag.
  • Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) betragen in NRW bis zu 15 % des Kaufpreises und müssen aus Eigenkapital bezahlt werden.
  • Vom Notartermin bis zur Grundbuchumschreibung vergehen typischerweise zwei bis sechs Monate.

Wie kommt man zu Eigentum?

Neun Schritte vom Objekt bis ins Grundbuch: Der Notartermin in der Mitte ist der Wendepunkt.

Im Kern ist es einfach. Sie brauchen ein Haus oder eine Wohnung, die Ihnen gefällt, und jemanden, der bereit ist, sie Ihnen zu verkaufen. Ganz so einfach ist es dann aber in der Praxis doch nicht.

Sie brauchen zum Beispiel einen Notar. In Deutschland gilt für Immobilien eine gesetzliche Formvorschrift: Einfach den Kaufvertrag auf einen Zettel zu schreiben und die Schlüssel zu übergeben, geht nicht. Juristisch wirksam ist nur ein Kauf, der vor einem Notar abgewickelt wird, also vor einem unabhängigen Juristen, der vom jeweiligen Bundesland bestellt ist und den Kauf überwacht.

Und Sie brauchen Geld. Eine Immobilie kostet heute in mittleren Städten ab 400.000 Euro, in Großstädten teilweise siebenstellige Beträge. Hinzu kommen Modernisierungs- oder Renovierungskosten und die Kaufnebenkosten. Die wenigsten Menschen haben diese Summen auf dem Konto liegen. Das heißt: Sie brauchen eine Bank, die Vertrauen in Sie hat und Ihnen ein Darlehen gibt.

Damit sind die drei Kernelemente schon benannt: passende Immobilie, Notar, Finanzierung. Wie diese Bausteine in der richtigen Reihenfolge zusammenkommen, zeigt der folgende Ablauf in neun Schritten.

Schritt 1: Objekt finden und die Gesamtkosten realistisch einschätzen

Bevor Sie ein konkretes Objekt verfolgen, brauchen Sie eine realistische Vorstellung der Gesamtkosten. Der Kaufpreis ist nur ein Teil davon.

Pro Kauf fällt in Nordrhein-Westfalen eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % an. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten von rund 2 %. Wenn ein Makler im Spiel ist, fällt zusätzlich eine Maklercourtage an: Der Standardsatz liegt bei 3 Prozent netto, also 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Seit 2020 wird die Maklergebühr in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

In Summe sollten Sie für den Hauskauf in NRW mit bis zu 15 % Nebenkosten rechnen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das bis zu 60.000 Euro zusätzlich.

Wichtig: Diese Kaufnebenkosten finanziert keine Bank mehr mit. Das war früher anders, hat sich aber seit Jahren geändert. Sie müssen die Nebenkosten vollständig aus Eigenkapital bezahlen.

Käuferpaar plant Eigenkapital und Gesamtkosten für den Hauskauf am Küchentisch

Kosten im Detail

Schritt 2: Eigenkapital und Finanzierungsbedarf klären

Eigenkapital erfüllt beim Hauskauf zwei Funktionen, die häufig durcheinandergehen.

Erstens muss es die Kaufnebenkosten abdecken: Das ist Pflicht, weil keine Bank diese Kosten mitfinanziert. Zweitens sollte Eigenkapital den Kreditbedarf reduzieren, damit die Bank überhaupt zusagt und gute Konditionen anbietet. Als Faustregel gilt: Mindestens 20 bis 25 Prozent des Kaufpreises sollten als Eigenkapital verfügbar sein.

Was zählt als Eigenkapital?

  • Bankguthaben und Sparkonten
  • Bausparverträge
  • Wertpapiere (mit Bewertungsabschlag)
  • familiäre Schenkungen mit Nachweis
  • in begrenztem Umfang Eigenleistungen

Was nicht zählt: Konsumkredite, ungesicherte Darlehen von Verwandten, geplante zukünftige Einnahmen.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in NRW ergibt das folgende Orientierung:

PositionBetrag

Kaufnebenkosten (~12 %)

ca. 47.000 €

Eigenkapitalpuffer für Bank (~10 %)

ca. 40.000 €

Reserve nach Kauf

ca. 10.000 €

Empfohlenes Eigenkapital gesamt

ca. 95.000–99.000 €

Eigenkapital bei 400.000 € in NRW: Nebenkosten plus Bankpuffer plus Reserve ergeben rund 97.000 €.

Ohne diesen Puffer ist die Finanzierung möglich, aber teurer und enger.

Faustregel Eigenkapital

Mindestens 20 bis 25 Prozent des Kaufpreises sollten als Eigenkapital verfügbar sein — nicht nur für die Nebenkosten, sondern auch als Puffer für die Bank.

Eigenkapital richtig einplanen

Schritt 3: Banktermin vorbereiten

Wie gehen die meisten vor? Sie haben eine Hausbank, bei der ihr Konto liegt. Sie machen dort einen Termin, zweckmäßigerweise vor dem Notartermin, und legen ihre persönlichen Verhältnisse offen.

Die Bank will wissen:

  • Wie viel verdient man?
  • Wie viel Eigenkapital ist vorhanden?
  • Sind Schulden oder laufende Verpflichtungen da?
  • Wie sind die Lebensverhältnisse?
  • Gibt es familiäre Unterstützung, zum Beispiel einen Partner mit eigenem Einkommen?
  • Sind Kinder zu versorgen?

Daraus bemisst sich, ob die Bank bereit ist, Sie zu begleiten und ein Darlehen zu geben, und zu welchen Konditionen.

Diese Prüfung ist nicht formlos. Bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Eigenkapitalnachweise, nicht älter als drei Monate
  • Exposé oder Kaufpreisvorstellung des Objekts
  • bei Selbstständigen: die letzten drei Steuerbescheide und Jahresabschlüsse, BWAs der letzten 3 Jahre lückenlos, Summen- und Saldenbescheinigung
  • bestehende Kreditverträge

Hausbank oder unabhängiger Berater? Die Hausbank kennt Sie und Ihr Konto, kann aber nur ihre eigenen Produkte anbieten. Ein unabhängiger Finanzierungsbegleiter vergleicht mehrere Banken und gibt eine ehrliche Einschätzung, auch wenn das Ergebnis lautet, dass die Finanzierung in dieser Form nicht trägt.

Was die Bank sieht

Die Bank prüft Einkommen, Eigenkapital, laufende Verpflichtungen und Lebensverhältnisse. Unvollständige Unterlagen verzögern die Prüfung oder führen zu schlechteren Konditionen.

Zum nächsten Schritt

Schritt 4: Finanzierungsbestätigung einholen

Wenn die Bank grundsätzlich bereit ist, Sie zu finanzieren, lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung ausstellen. Diese wird in fast jedem Maklergespräch eingefordert: Der Makler will eine Zusage der Bank haben, bevor er ein Objekt überhaupt für Sie reserviert.

Wichtig zu verstehen: Diese Bestätigung ist meistens rechtlich nicht bindend. Sie hat eher einen Pseudocharakter. Sie zeigt dem Makler nur: Ja, der Käufer hat ein Bankgespräch geführt, und die Bank geht grundsätzlich mit. Eine echte Zusage zu einem konkreten Darlehensvertrag ist sie nicht.

Sicherer wäre es, wenn Sie den Darlehensvertrag schon vor dem Notartermin unterschreiben könnten und den Notartermin noch in der Widerrufsfrist machen. Oftmals ist das nicht der Fall, dann bleibt es eine Vertrauensfrage. Eine Finanzierungsbestätigung sollten Sie aber auf jeden Fall im Vorhinein haben.

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Schritt 5: Notartermin — der kritische Wendepunkt

Der Makler ist konform, der Verkäufer ist einverstanden, die Finanzierung steht. Jetzt kommt der Notartermin.

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet. Im Vertrag wird festgelegt:

  • der Kaufpreis
  • wann gezahlt werden muss
  • wann die Übergabe der Immobilie stattfindet
  • welches Inventar mitverkauft wird
  • welche Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse gelten

Das entscheidende Risiko: Kein Widerrufsrecht

Hier liegt der wichtigste Punkt des gesamten Ablaufs. Wenn der Notarvertrag erst einmal unterschrieben ist, gibt es kein Zurück mehr. Es gibt keine Widerrufsfrist wie bei einem privaten Kreditvertrag oder bei Privatverträgen.

Das heißt konkret: Wenn dieser Kaufvertrag platzt, weil Sie nicht finanzieren können oder das Geld nicht haben, müssen Sie unter Umständen mit Schadensersatz rechnen. Der Verkäufer kann auf Erfüllung bestehen oder Schadensersatz verlangen. Auch eine fällige Maklercourtage kann zur Belastung werden.

Wann es kritisch wird

Wenn der Notarvertrag erst einmal unterschrieben ist, gibt es kein Zurück mehr. Platzt die Finanzierung danach, drohen Schadensersatzforderungen des Verkäufers und eine fällige Maklercourtage.

Insofern ist es entscheidend, dass die Finanzierung vor dem Notartermin geklärt ist. Was vorher zwingend erfüllt sein sollte:

  • [ ] Finanzierungsbestätigung der Bank liegt vor
  • [ ] Eigenkapital für Nebenkosten ist verfügbar
  • [ ] Kaufpreishöhe steht fest
  • [ ] Idealfall: Darlehensvertrag bereits unterschrieben
  • [ ] Übernahmetermin und Zahlungsfristen sind realistisch
Käuferpaar bereitet sich mit geschlossenen Unterlagen auf den Notartermin vor

Zum nächsten Schritt

Schritt 6: Was der Notar nach dem Termin tut

Mit der Beurkundung endet der Termin, aber nicht der Prozess. Der Notar arbeitet jetzt im Hintergrund weiter. In dieser Phase passieren mehrere Dinge parallel.

Die Gemeinde wird angeschrieben

Normalerweise schreibt der Notar zuerst die Gemeinde oder Stadt an. Diese hat in vielen Fällen ein Vorkaufsrecht: Sie hätte in bestimmten Fällen das Recht, in den bestehenden Vertrag zu denselben Konditionen einzutreten und Ihnen das Haus quasi wegzunehmen. Hierfür gibt es eine Erklärung der jeweiligen Stadt oder Kommune, die meistens eine kleine Gebühr kostet, dass diese die Immobilie nicht beansprucht.

In der Praxis nutzen Kommunen ihr Vorkaufsrecht selten. Die Erklärung muss aber vorliegen, bevor der Kauf weiterläuft.

In der Praxis

Kommunen verzichten in der Regel auf ihr Vorkaufsrecht. Die Erklärung kostet eine kleine Gebühr und ist Pflichtschritt — ohne sie kann der Notar den Kaufprozess nicht weiterführen.

Das Finanzamt wird angeschrieben

Auf jeden Kauf fällt Grunderwerbsteuer an, und kein Kauf darf abgewickelt werden, ohne dass der Staat sein Geld bekommen hat. Der Notar schreibt mit den Vertragsdaten das Finanzamt an. Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend einen Steuerbescheid über die Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5 % des Kaufpreises). Sie zahlen, das Finanzamt bestätigt die Zahlung gegenüber dem Notar. Erst dann kann es weitergehen.

Konkret für NRW

Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Parallel dazu schreibt der Notar das Grundbuchamt an, damit eine sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen wird. Das Grundbuch wird damit für Dritte gesperrt: Der Verkäufer kann das Haus jetzt nicht mehr gleichzeitig an eine andere Person verkaufen oder neue Grundschulden eintragen lassen.

Die Auflassungsvormerkung ist für Sie als Käufer in dieser Wartephase das wichtigste Sicherheitsnetz. Sie ist Teil der Notar- und Grundbuchkosten, also keine zusätzliche Position.

Merksatz

Die Auflassungsvormerkung sperrt das Grundbuch für Dritte: Der Verkäufer kann die Immobilie nach dem Notartermin weder erneut verkaufen noch neue Grundschulden eintragen lassen.

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Schritt 7: Kaufpreis zahlen

Der Notar prüft anschließend, ob alle Voraussetzungen für die Kaufabwicklung erfüllt sind: Vorkaufsrechtserklärung der Kommune, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, eingetragene Auflassungsvormerkung. Wenn alles vorliegt, schickt er Ihnen eine Fälligkeitsmitteilung: „Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto."

In der Praxis ist es oft so, dass beim Verkäufer noch Altschulden bei seiner Bank bestehen, die abgelöst werden müssen. Sie geben dann Ihrer Bank eine kleine Zahlungsaufforderung, mit der Sie die Bank ermächtigen, den Betrag gemäß der Notarmitteilung zu zahlen. Ein Teil geht an die Bank des Verkäufers (zur Ablösung), der Rest an den Verkäufer.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, geben Sie dem Notar Bescheid und auch dem Verkäufer, damit dieser den Geldeingang bestätigt.

Schritt 8: Übergabe und wirtschaftliches Eigentum

Wenn der Geldeingang bestätigt ist, können Sie mit dem Verkäufer einen Übergabetermin vereinbaren. Sie bekommen die Schlüssel, können möglicherweise schon mit Modernisierungsmaßnahmen anfangen und werden zum wirtschaftlichen Eigentümer.

Ab diesem Zeitpunkt gehen sowohl die Kosten als auch die Rechte auf Sie über:

  • laufende Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll)
  • Versicherungen (Wohngebäude, Haftpflicht)
  • bei vermieteten Objekten: Mieteinnahmen
  • alle Risiken (Schäden, Reparaturen)

Wirtschaftlich sind Sie damit Eigentümer — rechtlich noch nicht. Das kommt im letzten Schritt.

Wichtig

Ab dem Übergabetermin tragen Sie alle laufenden Kosten und Risiken: Nebenkosten, Versicherungen, Reparaturen. Bei vermieteten Objekten fließen ab diesem Zeitpunkt auch die Mieteinnahmen an Sie.

Familie und Begleiter vor dem neuen Haus in der Phase von Zahlung und Übergabe

Schritt 9: Grundbuchumschreibung: rechtliches Eigentum

Der letzte Schritt ist, dass der Notar das Grundbuchamt anweist, das Eigentum auf Sie umzuschreiben. Sie bekommen irgendwann vom Grundbuchamt einen kleinen Auszug, in dem steht: Sie sind der neue Eigentümer.

Damit sind Sie auch rechtlich Eigentümer der Immobilie.

Dieser letzte Schritt zieht sich erfahrungsgemäß über mehrere Wochen oder Monate, weil Grundbuchämter in vielen Regionen überlastet sind. Das ist kein Problem. Ihr Schutz besteht über die Auflassungsvormerkung weiter, bis die Umschreibung abgeschlossen ist.

Wie lange dauert ein Hauskauf insgesamt?

Vom Banktermin bis zum Grundbuch vergehen typischerweise vier bis zehn Monate.

Eine grobe Orientierung von der ersten Bankberatung bis zum Eintrag im Grundbuch:

Phasetypischer Zeitraum

Bankberatung bis Finanzierungsbestätigung

1–4 Wochen

Vom Kaufentschluss bis zum Notartermin

2–6 Wochen

Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung

4–10 Wochen

Von der Zahlung bis zur Übergabe

je nach Vereinbarung

Von der Übergabe bis zur Grundbuchumschreibung

2–6 Monate

Gesamt von Banktermin bis Grundbuchumschreibung

4–10 Monate

Diese Zeiträume sind Erfahrungswerte, keine Garantien. Bei komplexen Konstellationen wie Erbengemeinschaften, Bauträgerkäufen oder Gewerbeumwidmungen kann es länger dauern.

Merksatz

Vom Banktermin bis zur Grundbuchumschreibung vergehen typischerweise vier bis zehn Monate. Die längste Phase ist oft die Grundbuchumschreibung, weil Grundbuchämter in vielen Regionen überlastet sind.

Typische Fehler — und wie sie vermieden werden

Aus der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Drei davon sind besonders folgenreich.

1. Notartermin ohne klare Finanzierung.

Der häufigste und teuerste Fehler. Wer im Vertrauen auf eine mündliche Bankzusage unterschreibt, kann in eine Lage kommen, aus der es kein Zurück gibt. Mindestens eine schriftliche Finanzierungsbestätigung muss vorliegen, besser ein unterschriebener Darlehensvertrag.

2. Nebenkosten in den Finanzierungsrahmen einrechnen.

Banken finanzieren die Kaufnebenkosten nicht. Wer mit „11 % gibt's vom Eigenkapital, den Rest macht die Bank" plant, erlebt am Banktermin eine Überraschung. Die Nebenkosten müssen vorher als Eigenkapital verfügbar sein.

3. Kreditanfrage statt Konditionsanfrage bei der Bank.

Wer bei mehreren Banken eine echte Kreditanfrage stellt, hinterlässt Spuren in der Schufa, die die Bonität verschlechtern können. Bei der Erstprüfung von Konditionen sollte nur eine Konditionsanfrage gestellt werden, die schufaneutral bleibt. Das ist ein Detail, das viele Hausbanken nicht von sich aus thematisieren.

Typischer Fehler

Echte Kreditanfragen bei mehreren Banken verschlechtern die Schufa-Bonität. Beim Konditionsvergleich immer ausdrücklich eine schufaneutrale Konditionsanfrage verlangen — nicht eine Kreditanfrage.

Wenn die Zinsbindung ausläuft

FAQ

Wie lange dauert ein Hauskauf von Notartermin bis Schlüssel?

Vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe vergehen typischerweise vier bis zehn Wochen. In dieser Zeit prüft der Notar das Vorkaufsrecht der Gemeinde, das Finanzamt erstellt den Grunderwerbsteuerbescheid, die Auflassungsvormerkung wird eingetragen, und der Kaufpreis wird gezahlt. Erst dann erfolgt die Übergabe.

Gibt es ein Widerrufsrecht nach dem Notartermin?

Nein. Anders als bei privaten Kreditverträgen oder vielen Verbraucherverträgen gibt es beim notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag keine Widerrufsfrist. Die Unterschrift ist sofort verbindlich. Wer doch nicht kaufen will oder die Finanzierung verliert, kann mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.

Was passiert, wenn die Finanzierung nach dem Notartermin platzt?

Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Wenn das nicht möglich ist, kann der Verkäufer auf Erfüllung bestehen oder Schadensersatz verlangen, etwa für entgangene Verkäufe an andere Interessenten. Die Maklercourtage kann ebenfalls fällig werden. Genau deshalb muss die Finanzierung vor dem Notartermin gesichert sein.

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Eigentum?

Mit der Übergabe der Immobilie und dem Eingang des Kaufpreises werden Sie wirtschaftlicher Eigentümer: Sie tragen Kosten und Nutzen, Sie haben den Schlüssel. Rechtlicher Eigentümer werden Sie erst mit der Grundbuchumschreibung, die einige Monate später erfolgt. Bis dahin schützt Sie die Auflassungsvormerkung.

Muss ich den Darlehensvertrag vor dem Notartermin unterschreiben?

Idealerweise ja. Die Finanzierungsbestätigung ist rechtlich nicht bindend. Erst der unterschriebene Darlehensvertrag verpflichtet die Bank, das Geld auszuzahlen. In der Praxis lässt sich das nicht immer vor dem Notartermin durchsetzen. Dann bleibt eine Vertrauenslücke. Eine Finanzierungsbestätigung ist Pflicht, ein Darlehensvertrag das stabilere Fundament.

Faustregel

Finanzierungsbestätigung ist Mindestvoraussetzung. Der unterschriebene Darlehensvertrag vor dem Notartermin ist das stabilere Fundament — er verpflichtet die Bank verbindlich zur Auszahlung.

Wer wählt den Notar aus?

Üblicherweise der Käufer, da der Käufer die Notarkosten trägt. Manchmal schlägt der Makler einen Notar aus seiner Region vor. Da der Notar gesetzlich zur Neutralität verpflichtet ist, ist die Auswahl in der Sache weniger kritisch als die Vorbereitung des Termins.

Dieser Ablauf zeigt: Der Hauskauf ist kein freies Gespräch, sondern ein Prozess mit klaren Reihenfolgen und einem unwiderruflichen Wendepunkt. Wir begleiten Sie auf der Käuferseite — mit Bankpraxis, Marktüberblick und der Bereitschaft, klar zu sagen, wenn etwas nicht trägt.

Konkret bedeutet das:

  • Wenn die Finanzierung nicht passt, sagen wir es früh und klar.
  • Wir vergleichen Konditionen mehrerer Banken statt nur einer Hausbank.
  • Wir grenzen Ihr Budget ehrlich ein, statt den Maximalkredit zu suchen.
  • Wir begleiten Sie bis Notartermin und Auszahlung, nicht nur bis zum Vertragsabschluss.

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Veröffentlicht: 03.05.2026 · Zuletzt aktualisiert: 03.05.2026

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