Die Bank darf einen Kredit erst kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten und mindestens 2,5 Prozent der Darlehenssumme im Rückstand sind. Bis dahin haben Sie mehr Handlungsspielraum, als die erste Panik Ihnen sagt.
Wer nach einer Kündigung oder einer drohenden Arbeitslosigkeit zuerst an das Haus denkt, hat die Reihenfolge vertauscht. Der ausschlaggebende Schritt ist das frühe Gespräch mit der Bank, möglichst bevor die erste Rate ausfällt. Dieser Beitrag ordnet die nächsten Wochen: eine ruhige Reihenfolge für die ersten 30 Tage, die drei Bank-Optionen Stundung, Tilgungsaussetzung und Tilgungssatzwechsel, eine ehrliche Einordnung von Restschuldversicherung und Sozialleistungen, und der freihändige Verkauf als bewusste, vorletzte Option vor der Zwangsversteigerung.
Diese Reihenfolge kostet Sie im Grunde nur die Überwindung, den ersten Anruf zu machen. Sie ersetzt das Gefühl, mit allem gleichzeitig anfangen zu müssen, durch eine Abfolge von Schritten, die sich nacheinander abarbeiten lässt, einer nach dem anderen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst die Bank ansprechen: Der wichtigste Schritt ist das offene Gespräch mit der Bank, möglichst bevor eine Rate ausfällt.
- Kündigungsschwelle: Die Bank darf erst kündigen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten und mindestens 2,5 Prozent der Darlehenssumme im Rückstand sind, zusätzlich zu einer Mahnung mit zwei Wochen Frist.
- Drei Bank-Optionen: Stundung, Tilgungsaussetzung und Tilgungssatzwechsel wirken unterschiedlich und passen zu unterschiedlichen Situationen.
- Restschuldversicherung mit Vorbehalt: Bestehende Policen lehnen Ansprüche aus der Arbeitslosigkeitskomponente laut einer BaFin-Marktuntersuchung in 20 bis 66 Prozent der Fälle ab.
- Sozialleistungen mit Grenze: Wohngeld und Bürgergeld übernehmen Schuldzinsen und weitere Wohnkosten, niemals aber die Tilgung.
Der erste Schritt: mit der Bank sprechen, bevor die erste Rate ausfällt
Der wichtigste Schritt bei einer drohenden oder eingetretenen Arbeitslosigkeit ist das offene Gespräch mit der Bank, möglichst bevor die erste Rate ausfällt. Viele Eigentümer zögern dieses Gespräch hinaus, aus Sorge, die Bank könnte sofort reagieren. Diese Sorge trifft die Rechtslage nicht: Die Bank darf erst kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind und dieser Rückstand zugleich mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme erreicht. Beide Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen. Zusätzlich muss die Bank in der Regel eine Mahnung mit einer Frist von zwei Wochen aussprechen, bevor sie kündigen kann [1].
Aus Sicht der Bank ist ein früh gemeldeter Engpass deutlich einfacher zu bearbeiten als ein bereits eingetretener Rückstand: Die Sachbearbeitung kann eine Lösung vorbereiten, bevor Mahnverfahren oder zusätzliche Kosten überhaupt entstehen. Im Gespräch geht es in der Regel um drei Punkte: die voraussichtliche Dauer der Einkommenslücke, den aktuellen Stand des Darlehens und die Frage, welche der im Folgenden beschriebenen Optionen realistisch zur eigenen Situation passt. Wer diese drei Punkte vorbereitet mitbringt, verkürzt das Gespräch spürbar und wirkt von Anfang an handlungsfähig.
- Mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten im Rückstand.
- Der Rückstand erreicht zugleich mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme.
- Zusätzlich in der Regel eine Mahnung mit zwei Wochen Frist.
Wichtig zu wissen: Die Grundschuld, mit der Ihr Hauskredit abgesichert ist, ist ein sofort vollstreckbarer Titel. Sobald die Kündigungsschwelle erreicht ist, braucht die Bank kein gesondertes Gerichtsverfahren mehr, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten [1]. Genau das macht das frühe Gespräch wichtig: Es liegt in der Phase, in der Sie noch Gestaltungsspielraum haben. Was eine Bank bei einem solchen Gespräch grundsätzlich erwartet, lässt sich vorab sicherstellen: vollständige Unterlagen und eine realistische Einschätzung der eigenen Situation erleichtern jedes Gespräch.
Ihre Reihenfolge für die ersten 30 Tage
Eine ruhige, nummerierte Reihenfolge ersetzt das Gefühl, gleichzeitig an allem arbeiten zu müssen. Wer sich einen Gesamtüberblick über den Ablauf einer Baufinanzierung verschaffen will, findet ihn in unserem Grundlagenbeitrag zum Kaufprozess; die folgende Reihenfolge setzt an der Stelle an, an der ein akutes Einkommensproblem entsteht.
- Die Arbeitslosigkeit fristgerecht bei der Arbeitsagentur melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu sichern.
- Die eigene Liquidität sichten: laufende Fixkosten auflisten, vorhandene Rücklagen prüfen. Besonders eng wird es, wenn die Finanzierung von Anfang an mit wenig oder keinem Eigenkapital lief und entsprechend wenig Puffer besteht.
- Die Bank kontaktieren und aktiv nach den passenden Optionen fragen.
- Unterlagen vorbereiten, die die Bank für eine Prüfung braucht: aktueller Kontoauszug, Nachweis der Arbeitslosmeldung, Übersicht der monatlichen Fixkosten.
Beim ersten Punkt hilft eine realistische Einschätzung des Arbeitslosengelds I: Es bemisst sich mit 60 Prozent des bisherigen Nettoverdiensts ohne Kind im Haushalt, mit 67 Prozent bei mindestens einem Kind [2]. Einen konkreten Betrag für die eigene Situation liefert nur der Rechner der Bundesagentur für Arbeit, denn die genaue Höhe hängt vom individuellen Einkommen und der Steuerklasse ab.
Beim zweiten Punkt zählen neben dem Ersparten auch die laufenden Ausgaben, die sich kurzfristig anpassen lassen: Versicherungen, Abonnements, variable Kosten. Eine ehrliche Übersicht über Fixkosten und Rücklagen liefert die Zahlen, die Sie im Bankgespräch ohnehin brauchen, und nimmt der Situation einen Teil ihrer Unsicherheit. Beim dritten Punkt gilt: Ein Anruf genügt als erster Kontakt, das eigentliche Gespräch folgt danach in Ruhe, mit den vorbereiteten Unterlagen aus Punkt vier. Wer alle vier Punkte in dieser Reihenfolge abarbeitet, hat innerhalb weniger Wochen einen belastbaren Überblick. Unsortierte Baustellen, die parallel liegen bleiben, kosten in dieser Phase mehr Kraft als die eigentliche Aufgabe.
Die drei Bank-Optionen: Stundung, Tilgungsaussetzung, Tilgungssatzwechsel
Die drei Instrumente wirken unterschiedlich, und die Bank schlägt selten von sich aus vor, welches zur eigenen Situation passt.
| Option | Wirkung | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
Stundung | Die gesamte Rate pausiert für einen vereinbarten Zeitraum, Zinsen laufen weiter, die Restschuld wächst in dieser Zeit. | Kurze, klar begrenzte Engpässe |
Tilgungsaussetzung | Nur die Zinsen werden gezahlt, die Tilgung ruht, die Laufzeit verlängert sich entsprechend. | Mittelfristige Einkommenslücken |
Tilgungssatzwechsel | Die Tilgung wird dauerhaft abgesenkt, meist ohne neue Bonitätsprüfung, wenn der Vertrag diese Option vorsieht. | Ein dauerhaft geringeres Einkommen |
Eine Stundung wirkt schnell, verändert aber nichts an der grundsätzlichen Rückzahlungsstruktur: Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist die volle Rate wieder fällig, ergänzt um die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen. Die Tilgungsaussetzung verschiebt den Vermögensaufbau in die Zukunft, senkt die monatliche Belastung aber nur teilweise, denn die Zinszahlung läuft unverändert weiter. Der Tilgungssatzwechsel kommt ohne festes Enddatum aus: Er bleibt bestehen, bis Sie ihn aktiv wieder anpassen, etwa nach einer neuen Festanstellung.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung eines Tilgungssatzwechsels: Bei einem Darlehen von 250.000 Euro, einem Sollzins von 1,5 Prozent und einer Absenkung der Tilgung von 4 auf 2 Prozent sinkt die monatliche Rate von rund 1.145 Euro auf rund 730 Euro, eine Entlastung von etwa 415 Euro im Monat [1]. Dieser Effekt zeigt, weshalb die Wahl der Option keine Formsache ist: Zwischen den drei Wegen liegen mehrere hundert Euro monatliche Differenz bei vergleichbaren Ausgangsdaten.
Welche Option passt, hängt vor allem davon ab, ob die Notlage vorübergehend oder auf Dauer angelegt ist. Die Bank prüft bei allen drei Wegen die Kontoführung der vergangenen Monate, weshalb sich das frühe Gespräch aus dem ersten Abschnitt und die Wahl der passenden Option kaum trennen lassen.
Die passende Option in Ruhe sortieren
Sie wollen die passende Option für Ihre Situation sortieren, ohne sich allein durch das Bankschreiben zu kämpfen? Wir ordnen das gemeinsam mit Ihnen ein, ruhig und ohne Verkaufsdruck.
Optionen gemeinsam einordnenRestschuldversicherung ehrlich eingeordnet: was sie leistet
Eine bestehende Restschuldversicherung zahlt bei Arbeitslosigkeit deutlich seltener, als viele Versicherte annehmen. Viele Käufer schließen eine solche Police beim Notartermin ab, in dem Glauben, damit für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Diese Erwartung hält der Praxis nur bedingt stand. Nach einer Marktuntersuchung der BaFin lehnen Versicherer Ansprüche aus der Arbeitslosigkeitskomponente in 20 bis 66 Prozent der Fälle ab, je nach Anbieter [3]. Innerhalb der Restschuldversicherung ist Arbeitslosigkeit zugleich das teuerste und das am häufigsten abgelehnte Risiko.
Hinzu kommt eine Wartezeit von häufig rund 90 Tagen nach Vertragsabschluss, bevor der Schutz überhaupt greift, sowie eine zusätzliche Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Selbst wenn die Versicherung leistet, ist die Zahlung häufig auf die ersten zwölf Monate begrenzt. Für diesen Schutz werden meist zwischen 5 und 13 Prozent der Kreditsumme fällig, oft direkt in die Darlehenssumme eingerechnet [4].
Beim Blick in die eigenen Unterlagen zählen vor allem drei Punkte: die genaue Definition von Arbeitslosigkeit im Vertrag, die Länge der Warte- und Karenzzeit und die maximale Bezugsdauer der Leistung. Diese Details stehen im Kleingedruckten und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Wer noch keine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann die genannten Zahlen als Entscheidungsgrundlage nutzen: Eine Ablehnungsquote in dieser Größenordnung relativiert das Argument, mit dem eine solche Police häufig angeboten wird.
Wer eine Restschuldversicherung besitzt, sollte prüfen, was genau vereinbart ist, sollte sich aber nicht allein darauf verlassen.

Wohngeld und Bürgergeld: was übernommen wird und was nicht
Beide Leistungen können bei den laufenden Kosten helfen, aber keine von beiden übernimmt die Tilgung. Der Lastenzuschuss, die Wohngeld-Variante für Eigentümerinnen und Eigentümer, ist zuschussfähig für Schuldzinsen, Grundsteuer, Instandhaltung und Versicherungen [5]. Bürgergeld übernimmt bei einem selbstgenutzten Eigenheim im Rahmen der Kosten der Unterkunft ebenfalls die angemessenen Schuldzinsen, dazu Grundsteuer, Heizkosten und unabweisbare Instandhaltungskosten [6].
| Leistung | Wird übernommen | Wird nicht übernommen |
|---|---|---|
Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer) | Schuldzinsen, Grundsteuer, Instandhaltung, Versicherungen | Tilgung |
Bürgergeld / Kosten der Unterkunft | Angemessene Schuldzinsen, Grundsteuer, Heizkosten, unabweisbare Instandhaltung | Tilgung |
Als Referenzwert für die angemessene Wohnfläche gilt bei einem Haus für bis zu vier Personen üblicherweise eine Fläche von rund 140 Quadratmetern [6]. Die Tilgung wird in beiden Fällen nicht übernommen, weil sie keinen laufenden Wohnkostenbedarf deckt, sondern Vermögen aufbaut.
Diese Trennung folgt einer einfachen Logik: Sozialleistungen sichern den laufenden Lebensbedarf, sie finanzieren aber keinen Vermögensaufbau auf öffentliche Kosten. Genau diese Unterscheidung wird häufig übersehen, denn Schuldzinsen und Tilgung stehen auf demselben Kontoauszug und wirken auf den ersten Blick wie eine einzige Position. Wer beide Leistungen in Anspruch nehmen will, stellt den Antrag bei der Wohngeldstelle beziehungsweise beim zuständigen Jobcenter der eigenen Kommune und legt dabei die Finanzierungsunterlagen zum Hauskredit vor. Der Lastenzuschuss wird üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt und muss danach neu beantragt werden, ein Rhythmus, der sich gut mit einer regelmäßigen Überprüfung der eigenen Bank-Optionen verbinden lässt.
Sozialleistungen können die laufenden Wohnkosten abfedern, für den Vermögensaufbau durch die Tilgung sind sie nicht vorgesehen.
Wenn es eng bleibt: Verkauf vor der Zwangsversteigerung und Anlaufstellen für Hilfe
Ein freihändiger Verkauf rettet in aller Regel mehr Kapital als eine Zwangsversteigerung. Er lässt sich als bewusst getroffene Option planen, lange bevor eine Versteigerung überhaupt droht.
Der Erlös einer Zwangsversteigerung liegt erfahrungsgemäß unter dem Marktwert der Immobilie, weil das Verfahren auf einen zügigen Verkauf ausgelegt ist und nicht auf den bestmöglichen Preis. Ein freihändiger Verkauf zu eigenen Bedingungen bewahrt in der Regel mehr von dem Kapital, das im Haus steckt. Ein Verkauf unter Zeitdruck ist selten ein guter Verkauf: Eine geordnete Vermarktung mit ausreichend Vorlauf wirkt sich in aller Regel direkt auf den erzielten Preis aus, während ein erzwungener Termin diesen Spielraum nimmt.
Kostenlose, anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie die Verbraucherzentrale NRW oder kommunale Beratungsstellen in Bielefeld und der Region Ostwestfalen-Lippe helfen bereits in einer frühen Phase, deutlich bevor eine Versteigerung überhaupt angesetzt ist. Sie sind unabhängig von der eigenen Bank und ordnen die rechtliche Lage neutral ein, was gerade in einer belastenden Situation entlastend wirkt.
Ist die akute Phase überstanden, lohnt sich häufig ein Blick auf die eigene Finanzierung: Die Bankwechsel-Mechanik einer Umschuldung eröffnet oft bessere Konditionen, sobald sich das Einkommen wieder stabilisiert hat. Fällt neben der Arbeitslosigkeit zusätzlich eine Trennung an, kommt ein weiterer Sonderfall hinzu, der eigene Regeln für den gemeinsamen Kredit mitbringt.
Wer die Reihenfolge früh sortiert, behält die Entscheidung selbst in der Hand, bevor sie von der Bank getroffen wird. Ein Strategiegespräch an dieser Stelle ist ein gemeinsamer Blick auf die eigenen Zahlen, ohne Verkaufsdruck: Welche Bank-Option realistisch trägt, ob eine bestehende Restschuldversicherung im eigenen Fall greift und ab welchem Punkt ein Verkauf sinnvoller ist als das Festhalten am Status quo.
Ihre Situation ruhig einordnen lassen
Sie müssen diese Reihenfolge nicht allein durchgehen. In einem ruhigen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein, klären, welche der Bank-Optionen zu Ihnen passt, und zeigen, wo zusätzliche Unterstützung sinnvoll ist.
Situation ruhig einordnen lassenHäufige Fragen zu Hauskredit und Arbeitslosigkeit
Muss ich die Bank informieren, wenn ich arbeitslos werde?
Ja, und zwar möglichst früh. Ein offenes Gespräch, bevor die erste Rate ausfällt, schafft mehr Spielraum als Abwarten.
Verliere ich sofort mein Haus, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?
Nein. Die Bank darf erst kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent der Darlehenssumme im Rückstand sind, zusätzlich zu einer Mahnung mit zwei Wochen Frist.
Zahlt meine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Das ist keineswegs sicher: Laut einer BaFin-Marktuntersuchung lehnen Versicherer Ansprüche aus der Arbeitslosigkeitskomponente in 20 bis 66 Prozent der Fälle ab, je nach Anbieter.
Hilft Wohngeld, wenn mir als Eigentümer das Einkommen fehlt?
Ja, über den Lastenzuschuss für Eigentümer. Er ist zuschussfähig für Schuldzinsen, Grundsteuer, Instandhaltung und Versicherungen. Die Tilgung deckt er nicht ab.
Übernimmt das Jobcenter die Tilgung meines Kredits?
Nein. Bürgergeld übernimmt bei einem selbstgenutzten Eigenheim die angemessenen Schuldzinsen, Grundsteuer, Heizkosten und unabweisbare Instandhaltung. Die Tilgung zählt nicht dazu, weil sie Vermögensaufbau ist.
Wann ist ein Verkauf sinnvoller als das Abwarten bis zur Zwangsversteigerung?
Sobald absehbar ist, dass die Notlage länger anhält, rettet ein rechtzeitiger, freihändiger Verkauf in der Regel mehr Kapital als eine spätere Zwangsversteigerung.
Welche Unterlagen sollte ich zum Bankgespräch mitbringen?
Hilfreich sind ein aktueller Kontoauszug, der Nachweis der Arbeitslosmeldung und eine Übersicht der monatlichen Fixkosten. Damit lässt sich im Gespräch direkt über die passende Option sprechen, ohne Unterlagen im Nachgang liefern zu müssen.
Wo finde ich kostenlose Unterstützung, wenn die Situation unübersichtlich wird?
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie die Verbraucherzentrale NRW oder kommunale Beratungsstellen in Ihrer Region sind kostenlos und unabhängig von der eigenen Bank.
Weiterführend

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