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Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Hauskauf: Wann es greift, wann nicht

Ratgeber

Das gemeindliche Vorkaufsrecht steht in fast jedem Kaufvertrag, ausgeübt wird es selten: Fristen, Negativzeugnis, Milieuschutz und Folgen für Ihre Finanzierung.

Norbert Wolf

Von dem Autor

Norbert Wolf

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Vorkaufsrecht der Gemeinde beim Hauskauf: Wann es greift, wann nicht

Der Notartermin ist vorbei, der Kaufvertrag unterschrieben. Trotzdem schickt Ihr Notar ihn zuerst an die Gemeinde, bevor überhaupt jemand über die Zahlung spricht. Viele Käufer lesen darin eine Drohung: Die Gemeinde könnte den Kauf noch platzen lassen. In der Praxis bleibt genau das die Ausnahme, denn außerhalb von zwei eng umrissenen Gebietstypen übt eine Gemeinde ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nur selten aus.

Die Klausel zum Vorkaufsrecht steht in praktisch jedem Grundstückskaufvertrag, angewendet wird sie aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Wer die acht Fallgruppen, die Frist der Gemeinde und den Sonderfall Milieuschutzgebiet kennt, ersetzt die abstrakte Sorge durch eine belastbare Einschätzung und weiß, was ein laufendes Vorkaufsrecht für die eigene Finanzierung bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist auf acht eng umrissene Fallgruppen beschränkt (§ 24 Abs. 1 BauGB) und wird außerhalb von Sanierungs- und Milieuschutzgebieten in der Praxis selten ausgeübt.
  • Die Gemeinde hat ab Mitteilung des wirksamen Kaufvertrags drei Monate Zeit (§ 28 Abs. 2 BauGB); nur auf Antrag des Käufers mit glaubhafter Abwendungsvoraussetzung verlängert sich dieselbe Frist um zwei Monate (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
  • In Milieuschutzgebieten ist die Rechtslage seit dem BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 (Az. 4 C 1.20) enger gefasst: Das Vorkaufsrecht greift nur noch, wenn das Gebäude aktuell nicht dem Erhaltungsziel entspricht.
  • Unter zwei Voraussetzungen kann ein Käufer das Vorkaufsrecht per Abwendungsvereinbarung (§ 27 BauGB) verhindern.
  • Der Kaufpreis kann erst fällig werden, wenn die Gemeinde per Negativzeugnis verzichtet hat oder die Frist verstrichen ist, wer früh beim Notar nachfragt, gewinnt Planungssicherheit für die eigene Finanzierung.

Was das gemeindliche Vorkaufsrecht ist und wann es im Kaufvertrag steht

Das gemeindliche Vorkaufsrecht erlaubt einer Gemeinde, anstelle des im Kaufvertrag vorgesehenen Käufers selbst in ein bereits notariell beurkundetes Grundstücksgeschäft einzutreten, allerdings nur in acht gesetzlich benannten Fallgruppen [1]. Die Klausel im Vertrag ist deshalb Standard, sie bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde bei jedem Grundstück zugreifen darf. § 24 Abs. 1 BauGB zählt die Fallgruppen abschließend auf, eine Generalklausel gibt es nicht.

Fallgruppe (§ 24 Abs. 1 BauGB)Typisches BeispielPraxis-Relevanz beim privaten Hauskauf

Flächen für öffentliche Zwecke/Ausgleichsmaßnahmen laut Bebauungsplan

Grünfläche, Ausgleichsfläche

selten

Umlegungsgebiete

Flurbereinigung, Grundstückstausch

selten

Sanierungsgebiete, städtebauliche Entwicklungsbereiche

Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet

mittel

Gebiete mit Erhaltungssatzung (Milieuschutz)

Innerstädtische Altbauviertel

mittel bis erhöht, seit 2021 rückläufig

Unbebaute Wohnbauflächen im Außenbereich laut Flächennutzungsplan

Neu ausgewiesenes Bauerwartungsland

selten

Unbebaute Wohngebiets-Grundstücke nach §§ 30, 33, 34 Abs. 2

Baulücke im Bebauungsplangebiet

selten

Überschwemmungsgebiete

Grundstück in festgesetztem Hochwassergebiet

selten

Gebiete mit städtebaulichen Missständen

Brachflächen, Problemimmobilien

selten

Ausgeschlossen sind Wohnungseigentum und Erbbaurechte (§ 24 Abs. 2 BauGB), und die Ausübung ist an das Wohl der Allgemeinheit gebunden: Die Gemeinde muss den Verwendungszweck angeben. Zusätzlich entfällt das Vorkaufsrecht nach § 26 Nr. 1 BauGB beim Verkauf an den Ehegatten oder an eine Person, die in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert ist [2]. Ob Ihr Grundstück überhaupt in eine der acht Fallgruppen fällt, entscheidet also die Lage, nicht der Kaufpreis oder die Immobilienart.

Reihe norddeutscher Klinkerhäuser an einer ruhigen Straße
Außerhalb von Sanierungs- und Milieuschutzgebieten bleibt die Ausübung die Ausnahme, nicht die Regel.

Wie oft Gemeinden ihr Vorkaufsrecht in der Praxis ausüben

Außerhalb von Sanierungs- und Milieuschutzgebieten übt eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht in der Praxis nur selten aus, die verbreitete Käufer-Sorge steht im Missverhältnis zur realen Häufigkeit. Wie stark sich die Rechtsprechungsänderung von 2021 auf die Praxis in Milieuschutzgebieten ausgewirkt hat, zeigen zwei Zahlen aus der Zeit direkt danach: Allein zwischen November 2021 und April 2022 konnte München in 24 Fällen mit rund 340 betroffenen Wohneinheiten ein beabsichtigtes Vorkaufsrecht nicht mehr ausüben, in Berlin waren es in den ersten neun Monaten nach dem Urteil rund 177 Fälle [3].

Seit dem BVerwG-Urteil von 2021 ist die Ausübung in Milieuschutzgebieten faktisch stark eingeschränkt, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Außerhalb von Sanierungsgebieten und Milieuschutzgebieten bleibt eine Ausübung ohnehin die Ausnahme, weil die übrigen sieben Fallgruppen des § 24 Abs. 1 BauGB eng gefasst sind und selten mit einem gewöhnlichen privaten Hausverkauf zusammentreffen. Die Klausel im Kaufvertrag ist Standard, ihre Anwendung ist es nicht, es sei denn, Ihr Grundstück liegt in einem der beiden genannten Sondergebiete.

Welche Frist die Gemeinde hat und was danach passiert

Die Gemeinde muss ihr Vorkaufsrecht binnen drei Monaten nach Mitteilung des wirksamen Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausüben, eine Verlängerung sieht das Gesetz dafür grundsätzlich nicht vor [4]. Der Fristbeginn setzt einen wirksamen Kaufvertrag voraus, also alle zivil- und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen. Übt die Gemeinde das Recht nicht aus oder besteht von vornherein keines, stellt sie auf Antrag unverzüglich ein Negativzeugnis aus, das die Grundbucheintragung des Käufers ermöglicht [5]. In der Praxis übernimmt meist das beurkundende Notariat die Mitteilung an die Gemeinde und beantragt das Negativzeugnis, ohne dass der Käufer selbst tätig werden muss.

Eine Ausnahme von den starren drei Monaten gibt es dennoch, sie ist aber keine zweite, eigenständige Frist des Käufers, sondern eine Verlängerung genau derselben Gemeinde-Frist: Macht der Käufer noch innerhalb der drei Monate glaubhaft, dass er eine der beiden weiter unten beschriebenen Abwendungsvarianten erfüllen kann, muss die Gemeinde ihre eigene Ausübungsfrist auf Antrag um zwei Monate verlängern [9].

FristWer handeltDauerVerlängerbar?

Ausübungsfrist der Gemeinde (§ 28 Abs. 2 BauGB)

Gemeinde

3 Monate ab Mitteilung des wirksamen Kaufvertrags

Auf Antrag des Käufers um 2 Monate, wenn er die Abwendungsvoraussetzungen glaubhaft macht (§ 27 Abs. 1 Satz 3 BauGB)

Ohne einen solchen Antrag bleiben drei Monate das gesetzliche Maximum für die Gemeinde, mit einem rechtzeitigen und glaubhaften Antrag können daraus bis zu fünf Monate werden. Wie lange die Bearbeitung im Einzelfall dauert, lässt sich daraus nicht ableiten. Wer was der Notar vor dem Notartermin bereits prüft kennt, weiß auch, dass die Mitteilung an die Gemeinde ein Routineschritt des Notariats ist, der ohne zusätzlichen Termin für den Käufer abläuft.

Der Sonderfall Milieuschutzgebiet

In Milieuschutzgebieten hat eine Gemeinde formal ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB, seit einem Grundsatzurteil von 2021 greift es dort aber deutlich seltener als zuvor. § 172 BauGB erlaubt Gemeinden, Gebiete durch Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bezeichnen, die sogenannte Milieuschutzsatzung oder soziale Erhaltungssatzung [6].

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 09.11.2021 (Az. 4 C 1.20), dass der Ausschlussgrund des § 26 Nr. 4 BauGB auch im Milieuschutzgebiet gilt [7]. Entspricht ein Grundstück im Entscheidungszeitpunkt bereits dem Bebauungsplan oder den städtebaulichen Zielen und liegen keine Missstände vor, darf die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht mehr allein mit befürchteten künftigen Nutzungsänderungen des Käufers begründen. Ist ein Gebäude bereits ordnungsgemäß bebaut und genutzt, zählt der Ist-Zustand, nicht die Sorge vor der Zukunft.

In der Praxis führte das zu einem deutlichen Rückgang ausgeübter Fälle in Berlin und München gegenüber den Vorjahren, der Bundesgesetzgeber reagierte mit politischen Vorstößen zur Nachschärfung. Stand 2026-07-13 wird das Thema weiterhin rechtspolitisch diskutiert, vor einer Kaufentscheidung im Milieuschutzgebiet lohnt deshalb eine aktuelle Prüfung beim Notar. Auch im Milieuschutzgebiet bleibt die Ausübung kein Automatismus, seit 2021 zählt der bestehende Zustand der Immobilie, nicht eine befürchtete künftige Nutzung.

Klarheit zum Vorkaufsrecht für Ihr konkretes Grundstück

Wir klären mit Ihnen, ob Ihr Kaufobjekt überhaupt in einer der acht Fallgruppen liegt und was das für Ihren Finanzierungszeitplan bedeutet.

Situation einordnen lassen

Können Sie das Vorkaufsrecht abwenden?

Ja, unter zwei gesetzlich benannten Voraussetzungen kann ein Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Abwendungsvereinbarung verhindern [8]. § 27 Abs. 1 BauGB nennt beide Varianten als eigenständige Wege.

Zwei Wege zur Abwendungsvereinbarung
  • Nutzungszusage: Die Nutzung des Grundstücks ist nach den baurechtlichen Vorschriften oder den städtebaulichen Zielen bestimmt oder ausreichend bestimmbar, der Käufer weist nach, dass er entsprechend nutzen kann, und verpflichtet sich dazu.
  • Sanierungszusage: Auf dem Grundstück liegen bauliche Mängel vor, der Käufer macht glaubhaft, dass er sie binnen angemessener Frist beseitigen kann, und verpflichtet sich dazu.

Macht der Käufer eine der beiden Voraussetzungen glaubhaft, muss die Gemeinde auf seinen Antrag hin genau ihre eigene Drei-Monats-Ausübungsfrist um zwei Monate verlängern, aus den sonst starren drei Monaten werden dann bis zu fünf [9]. Kein Abwendungsrecht besteht bei Grundstücken für Ausgleichsmaßnahmen und in Umlegungsgebieten, wenn das Grundstück für die Umlegung benötigt wird. Eine Abwendungsvereinbarung ist damit eine echte Option, aber keine Formsache, sie bindet den Käufer an eine konkrete Nutzungs- oder Sanierungszusage.

Was das für Ihren Finanzierungszeitplan bedeutet

Solange die Gemeinde weder verzichtet noch die Frist verstrichen ist, kann der Notar keine Fälligkeitsmitteilung ausstellen, der Kaufpreis wird erst mit dem Negativzeugnis oder dem Fristablauf fällig. Das Negativzeugnis ist eine von mehreren Voraussetzungen, die der Notar sammelt, bevor er die Zahlung freigibt. Für die Bankseite heißt das: Wer sein Darlehen zu früh abrufbereit hat, während die Gemeinde noch prüft, zahlt unter Umständen unnötige Bereitstellungszinsen für eine Wartezeit, die sich ohne Nachfrage kaum vorhersehen lässt.

Der Notar stellt die Mitteilung an die Gemeinde regelmäßig zeitnah nach der Beurkundung. Wer schon vorab beim Notar nachfragt, ob das Grundstück überhaupt in eine der acht Fallgruppen fällt, schafft frühzeitig Klarheit für die eigene Finanzierungsplanung, statt erst am Ende des gesamten Ablaufs beim Immobilienkauf davon zu erfahren. Auch die spätere Eintragung im Grundbuch hängt an dieser Klärung, denn ohne Negativzeugnis oder abgelaufene Frist bleibt der Eigentumsübergang offen. Fragen Sie früh, nicht erst, wenn die Bank nach dem Zahlungstermin fragt, die Antwort liegt beim Notar, nicht bei Ihrer Bank.

Erstgespräch zum Vorkaufsrecht und Ihrer Finanzierung vereinbaren

Ob die Frage gerade erst im Kaufvertrag aufgetaucht ist oder Ihr Notar bereits die Gemeinde angeschrieben hat, wir sortieren mit Ihnen, was das für Ihr Timing bedeutet.

Erstgespräch vereinbaren

Häufige Fragen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht

Was ist das gemeindliche Vorkaufsrecht?

Es erlaubt einer Gemeinde, anstelle des vertraglichen Käufers in einen bereits notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag einzutreten, allerdings nur in acht gesetzlich abschließend benannten Fallgruppen nach § 24 Abs. 1 BauGB.

Wie oft übt eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus?

Außerhalb von Sanierungs- und Milieuschutzgebieten selten. In Milieuschutzgebieten war die Nutzung vor 2021 zeitweise deutlich höher, seit dem BVerwG-Urteil vom 09.11.2021 ist sie stark rückläufig.

Was ist ein Negativzeugnis?

Ein Nachweis der Gemeinde, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt oder keines besteht. Erst mit diesem Zeugnis oder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist kann der Käufer im Grundbuch eingetragen werden.

Kann ich das Vorkaufsrecht abwenden?

Ja, über eine Abwendungsvereinbarung nach § 27 BauGB, entweder durch eine Nutzungszusage entsprechend den städtebaulichen Zielen oder durch eine Sanierungszusage bei baulichen Mängeln.

Verzögert das Vorkaufsrecht meine Finanzierung?

Es kann die Fälligkeitsmitteilung des Notars verzögern, solange die Gemeinde noch prüft. Wer sein Darlehen zu früh abrufbereit hält, riskiert unnötige Bereitstellungszinsen für diese Wartezeit.

Was hat Milieuschutz mit dem Vorkaufsrecht zu tun?

In Milieuschutzgebieten (Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB) besteht formal ein Vorkaufsrecht. Seit 2021 greift es nur noch, wenn ein Gebäude aktuell nicht dem Erhaltungsziel entspricht, nicht bei bloß befürchteten künftigen Nutzungsänderungen.

Wie bekomme ich frühzeitig Klarheit?

Fragen Sie direkt beim Notar nach, sobald der Kaufvertrag beurkundet ist, ob Ihr Grundstück in eine der acht Fallgruppen fällt und wann mit dem Negativzeugnis zu rechnen ist.

Weiterführend

Quellen

  1. [1]§ 24 BauGB, Allgemeines Vorkaufsrecht, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html
  2. [2]§ 26 BauGB, Nichtausübung des Vorkaufsrechts, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__26.html
  3. [3]KommunalWiki (Heinrich-Böll-Stiftung), Vorkaufsrecht der Gemeinde https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Vorkaufsrecht_der_Gemeinde
  4. [4]§ 28 BauGB, Verfahren und Entschädigung, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__28.html
  5. [5]§ 28 Abs. 1 BauGB, Negativzeugnis, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__28.html
  6. [6]§ 172 BauGB, Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__172.html
  7. [7]Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 70/2021 zum Urteil vom 09.11.2021, Az. 4 C 1.20 https://www.bverwg.de/pm/2021/70
  8. [8]§ 27 BauGB, Abwendung des Vorkaufsrechts, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__27.html
  9. [9]§ 27 Abs. 1 Satz 3 BauGB, Fristverlängerung bei Abwendungsvereinbarung, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__27.html
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